RECYCLING-ANNAHME

Annahme – Ihre Materialien bei HAAF Recycling

Damit aus Bauabfällen wieder wertvolle Rohstoffe entstehen können, ist eine sorgfältige Trennung und Annahme der Materialien besonders wichtig.
In unserem Recycling- und Schüttgutzentrum nehmen wir verschiedene Bauschutt-Fraktionen an – von sortenreinem Beton bis zu Leichtbaustoffen – und führen sie dem passenden Recyclingprozess zu.
Jede Fraktion hat klare Annahmekriterien, um höchste Qualität in der Weiterverarbeitung zu gewährleisten. So stellen wir sicher, dass wertvolle Materialien erhalten bleiben und umweltfreundlich in neue Bauprojekte einfließen.

Bauschutt Klasse 01
Beton ohne Anhaftungen
Abfallschlüssel: 170101
Material: Beton, Betonestrich, Betonpflaster (grau), Betondachziegel (grau), Schwerbeton-/ steine, Stahlbeton, Waschbetonplatten
Bauschutt Klasse 11
Recyclingfähig ohne Anhaftungen
Abfallschlüssel: 170103
Material: Bauschutt Klasse 0, gemischt mit unten genannten Fraktionen!
Backsteine, Betonpflaster (farbig), Betondachziegel (farbig), Bruchsteine, Tondachziegel mit Mörtel, Fels, Fliesen und Kacheln, harte Gesteine, Kalksandsteine, Kies, Klinker, Lesesteine, Marmor, Mauersteine, Muschelkalkplatten, Natursteine, Pflastersteine, Sand / Kies gemischt, Schiefer, Schotter, Steinzeug bzw. Feinsteinzeug, Betonestrich, Ziegelmauerwerk
Bauschutt Klasse 21
Nicht Recyclingfähig
ohne Anhaftungen
Fliesen und Keramik
Abfallschlüssel 170103
Material: Bauschutt Klasse 0/1, gemischt mit unten genannten Fraktionen! Feinkörnige mineralische Materialien, Keramik (Sanitärgegenstände, etc.), Zementmörtel / Porzellan, unbedenklicher Erde, Rasengittersteine mit Füllung (unbedenkliche Erde, Substrat, Organik)
Bauschutt Klasse 31
Leichtbaustoffe
Gemische aus Beton,
Fliesen, Ziegel
Abfallschlüssel 170107
Material: Bauschutt Klasse 0/1/2, gemischt mit unten genannten Fraktionen! Bims (weiße Einschlüsse), Blähton, Dachgranulat (ohne Fremdstoffe), Gasbetonsteine, Glasbausteine, Hohlblocksteine, Lehmputz (ohne Stroh), Porenbeton, Ytong (Steine)
Bitte beachten: Bauschutt mit geringer Anhaftung von Putz kann über Bauschuttklasse 3 angenommen werden. Anhaftungen wie Bitumen, Heraklith, Styropor, etc. sind nicht zulässig, Siehe hierzu Bauschutt mit Auffälligkeiten bzw. Baumischabfälle in unserem HAAF Entsorgungs-ABC.
Bauschutt mit Auffälligkeiten
Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegel
Abfallschlüssel: 170107
Material: Anhydrit (Gips-) Estrich / Calciumsulfat, Bims (schwarze Einschlüsse), Estrich, auffälliges Material (Geruch / Farbe), Bauschutt mit geringen Anhaftungen (z. B. Heraklith, Styropor, Bitumen, etc.), Putze jeglicher Art, Kaminschutt (keine Industrie)
Bitte beachten: Vorab immer anfragen bzw. abklären! Bauschutt mit erheblichen Mehrkosten. Armierung darf nicht überstehen. Annahme Strahlsand nur mit Analyse und entsprechender AVV-Nummer! Stärkere Anhaftungen siehe auch Baumischabfälle in unserem HAAF Entsorgungs-ABC.

<60cm Kantenlänge / >60cm Kantenlänge Mehrkosten
Ohne Fremdstoffe und Anhaftungen
Bitte beachten: Putz ist auch ein Fremdstoff!